SELEON AGB

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER SELEON GMBH 

§ 1 Geltungsbereich 

1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Waren und Dienstleistungen und deren Abwicklung.
Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die seleon gmbh stimmt diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zu.

2. Die Annahme von Waren oder Dienstleistungen ohne ausdrücklichen Widerspruch stellt keine Anerkennung abweichender Liefer- und Verkaufs- bzw. Vertrags-bedingungen des Verkäufers dar.

3. Zusatzverträge mit dem Verkäufer (z.B. Geheimhaltungs- oder Qualitäts-sicherungsvereinbarungen) wirken erweiternd und heben diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht auf.

§ 2 Angebot, Bestellung 

1. Die Erstellung von Angeboten erfolgt kostenlos.

2. Bestellungen sind unter Angabe des vereinbarten Preises, der Lieferzeit sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen unverzüglich, jedoch spätestens nach einer Woche zu bestätigen.

3. Die seleon gmbh ist berechtigt, auch nach erfolgter Bestellung, Änderungen und Ergänzungen der Bestellung vorzunehmen. Diese Änderungen und gegebenenfalls daraus resultierende Mehrkosten sind der seleon gmbh unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellte Mehrkosten, die nicht schriftlich bestätigt worden sind, werden nicht anerkannt.

4. Vertragsabschlüsse und Bestellungen sowie deren Änderungen und/oder Ergänzungen müssen schriftlich per Email oder Telefax erfolgen.

§ 3 Preis 

1. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der seleon gmbh kann der Preis nicht erhöht werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten und gesondert auszuweisen.

2. Zusatzkosten (z.B. für Verpackung sowie Einmal- und Rüstkosten) sind bereits mit dem Angebot zu benennen. Nachträglich in Rechnung gestellte Zusatzkosten werden nicht akzeptiert.

§ 4 Zahlung

1. Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich zuzusenden. Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger und mangelfreier Lieferung sowie Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung oder bei Rechnungen aufgrund von (Personal-)Dienstleistungen erst nach Erhalt eines durch seleon freigegebenen Stunden- oder Leistungsnachweises. Die Rechnungsanschrift lautet: seleon gmbh, Im Zukunftspark 1, 74076 Heilbronn

2. Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung. Erfolgt eine Mängelrüge, ist die seleon gmbh berechtigt, fällige Zahlungen auf bereits erteilte Rechnung(en) bis zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Gewährleistungs-verpflichtung oder dem Nachweis vertragsgemäßer Leistung durch den Verkäufer in angemessener Höhe zurückzuhalten.

3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsbegleichung bei Warenlieferungen binnen 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug und bei Dienstleistungen nach 30 Tagen ohne Abzug.
Monatliche (Sammel-)Rechnungen sind uns bis spätestens zum ersten Arbeitstag des Folgemonats zuzusenden.

4. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Der Zahllauf erfolgt einmal wöchentlich. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn die Überweisung am Fälligkeitstag oder spätestens innerhalb dieser Kalenderwoche bei der Bank in Auftrag gegeben wurde.

5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der seleon gmbh im gesetzlichen Umfang zu.

6. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegenüber der seleon gmbh zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.

§ 5 Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrübergang 

1. Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, DDP (Incoterms 2010) an den von der seleon gmbh benannten Ort. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen. Der Lieferschein ist mit der von der seleon gmbh in der Bestellung genannten Bestell- und Artikelnummer zu versehen. Teillieferungen und daraus resultierende Mehrkosten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der seleon gmbh.

2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der rechtsverbindlichen Bestellung, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Drohende Lieferverzögerungen müssen unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

3. Befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug, stehen der seleon gmbh die gesetzlichen Ansprüche ungekürzt zu. Sollten der seleon gmbh durch den vom Verkäufer verschuldeten Lieferverzug Zusatzkosten entstehen (z.B. Express-Versandkosten, Konventionalstrafen), können diese in vollem Umfang an den Verkäufer weiterbelastet werden. Darüber hinaus behält sich die seleon gmbh das Recht vor, durch den Lieferverzug entstandene Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
Die seleon gmbh ist außerdem berechtigt, nach dem ergebnislosen Ablauf einer von ihr gesetzten Nachfrist, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 6 Bereitstellung

Von der seleon gmbh beigestellte Materialien, Werkzeuge, Messmittel oder Ähnliches verbleiben im Eigentum der seleon gmbh. Nicht zu verarbeitende Beistellungen (z.B. durch Beschädigungen) sind der seleon gmbh zur eigenen Entlastung zurück zu senden. Verluste von Beistellungen können dem Lieferanten in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt seitens des Verkäufers gilt mit der Maßgabe, dass mit Bezahlung der Ware das Eigentum an der bezahlten Ware auf die seleon gmbh übergeht. Ein erweiterter beziehungsweise verlängerter Eigentumsvorbehalt ist nicht möglich.

§ 8 Haftung für Mängel

1. Eine Wareneingangskontrolle findet durch die seleon gmbh zunächst im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbaren Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel wird die seleon gmbh unverzüglich rügen. Nicht sichtbare Mängel gelten als fristgerecht gerügt, wenn diese innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung beim Lieferanten angezeigt werden. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

2. Liegt ein Mangel der Ware vor, so gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewähr-leistung sowie die Garantieleistung des Herstellers.
Für Ware, die ausgebessert oder ersetzt werden muss, kann sich die Gewähr-leistungsfrist verlängern.

3. Die seleon gmbh ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der eigenen Lieferfähigkeit gegenüber ihren Kunden, nach Unterrichtung des Verkäufers, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder von Dritten ausführen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Verkäufer.

4. Der Verkäufer hat die seleon gmbh von Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen eines Mangels oder sonstigen Fehlers der Ware freizustellen. Die Kosten für die diesbezügliche Rechtsverfolgung, insbesondere anfallende Anwaltskosten, trägt der Verkäufer.

§ 9 Produkthaftung

Sind die vom Verkäufer gelieferten Produkte fehlerhaft, so hat dieser die seleon gmbh im Zusammenhang mit diesen Mängeln freizustellen und übernimmt diesbezüglich alle Kosten und Aufwendungen. Diese Aufwendungen schließen die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung sowie einer erforderlichen Umrüst- oder Rückrufaktion mit ein. Hierfür schließt der Verkäufer eine ausreichende Produkthaftpflicht-versicherung ab, dessen Nachweis der Verkäufer auf Anforderung der seleon gmbh hin unverzüglich vorzulegen hat.

§ 10 Geheimhaltung

Der Verkäufer ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen Daten, die ihm durch den geschäftlichen Kontakt bekannt werden, geheim zu halten. Diese Verpflichtung schließt Unterlieferanten mit ein. Die seleon gmbh behält sich das Recht zum Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung vor.

§ 11 Dokumente, Nachweise

Bereits mit dem Angebot, spätestens aber nach erfolgter Erstbestellung sind der seleon gmbh alle Konformitätsnachweise hinsichtlich RoHS, REACH, Konfliktmineralien, Latex und Biokompatibilität sowie der gültige Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems zuzusenden. Änderungen der erhaltenen Nachweise und Zertifikate sind der seleon gmbh unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist der seleon gmbh nach erfolgter Erstlieferung ein Warenursprungsnachweis (z.B. Langzeitlieferantenerklärung) inklusive Benennung der Warentarifnummer auszustellen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsstandort für die Lieferungen der seleon Firmensitz in Heilbronn.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen ergeben, ist Heilbronn. Die seleon gmbh ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Verkäufers Klage zu erheben.

3. Es gilt unter Ausschluss des UN-Rechts ausschließlich deutsches Recht.

4. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.

5. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten sinngemäß auch für Verträge anderer Art, insbesondere Werk- und Werklieferungsverträge.

Stand: 01.08.2019

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER SELEON GMBH

Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Besteller“) (B2B) bei

A. Lieferungen, Leistungen

und

B. Forschungs- und Entwicklungsaufträgen


A. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen gelten ausschließlich im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen (im Folgenden „Leistungen“) zwischen seleon und dem Besteller. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht von seleon anerkannt, wenn nach deren Erhalt kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

§ 2 Angebot

Alle Angebote von seleon sind bis zur Annahme freibleibend, es sei denn, etwas anderes wird von seleon im Angebot ausdrücklich bestimmt.


§ 3 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung oder bei Lieferung der Ware durch seleon zustande. seleon ist zur Vornahme von technischen Modifizierungen an der Lieferung berechtigt, soweit keine Beeinträchtigung der technischen Funktion oder eine Verschlechterung an dem Liefergegenstand eintritt.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich seleon die ausschließlichen Eigentums- und Immaterialgüterrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller hat auf Verlangen alle Unterlagen, die mit dem Angebot zusammenhängen, herauszugeben.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten alle Preise ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich aller erforderlichen Nebenkosten wie Verpackung, Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen. Teillieferungen werden jeweils gesondert berechnet.

2. Übernimmt seleon nach schriftlicher Vereinbarung die Aufstellung oder Montage, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Zahlungen sind frei Zahlstelle der seleon zu leisten.

4. Der Besteller ist nicht zur Aufrechnung mit einer Forderungen berechtig, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

5. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung in voller Höhe bei Lieferung der Ware fällig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die seleon gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, Eigentum von seleon. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.

2. Werden Liefergegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware) stehen, mit Waren, die nicht seleon gehören, verbunden oder vermischt, so erwirbt seleon Miteigentum an der Gesamtsache. In dem Fall, dass der Besteller durch Verbindung Alleineigentum erwirbt, überträgt der Besteller an seleon bereits jetzt Miteigentum, und zwar gemäß dem Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der für seleon fremden Ware zum Zeitpunkt der Verbindung.

3. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware in dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, vorausgesetzt, der Besteller hat einen Eigentumsvorbehalt mit seinen Vertragspartnern vereinbart; das Recht zur Veräußerung entfällt, wenn der Besteller im Verzug ist. Der Besteller tritt die aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Forderungen im Voraus an seleon ab.

4. Der Besteller bleibt jedoch berechtigt, die im Voraus an seleon abgetretenen Forderungen einzuziehen. seleon kann diese Berechtigung jederzeit widerrufen. Der Besteller ist durch die Einziehungsberechtigung nicht zur Abtretung der Forderungen berechtigt. Für den Fall, dass sich Vorbehaltsware im Ausland befindet, verpflichtet sich der Besteller an allen erforderlichen Maßnahmen und Erklärungen mitzuwirken, um seleon dem Eigentumsvorbehalt gleichwertige Sicherungen zu verschaffen.

5. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

6. seleon ist unverzüglich zu informieren bei Eingriffen Dritter oder in Fällen von Pfändungen oder sonstigen Verfügungen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, befindet er sich insbesondere nach erfolgloser angemessener Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug, ist seleon zum Rücktritt vom Vertrag und Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch seleon liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, seleon erklärt dies ausdrücklich.

§ 6 Fristen, Lieferungen und Verzug

1. Liefertermine sind unverbindlich, soweit nichts anderes geregelt wurde. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung von seleon beim Besteller eingeht.

2. seleon ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

3. Fristgemäße Lieferung setzt voraus, dass der Besteller rechtzeitig sämtliche zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben an seleon ausgehändigt und der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen erfüllt hat. Liegen nicht alle Voraussetzungen vor, verlängert sich entsprechend die Frist, es sei denn, seleon hat die Verzögerung zu vertreten.

4. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von seleon liegen, verlängert sich automatisch die Lieferzeit entsprechend; das Gleiche gilt für den Fall, dass seleon nicht rechtzeitig oder aber nicht ordnungsgemäß beliefert wird.

5. Ist seleon im Verzug, ist der Besteller bei Nachweis eines kausalen Schadens berechtigt, eine Entschädigung für jeden vollendeten Monat des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch nicht über 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen zu verlangen, der aufgrund des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte, soweit seleon nicht einen geringeren Schaden nachweist.

6. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 5 genannten Grenzen hinausgehen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Der Besteller ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, soweit die Lieferverzögerung von seleon zu vertreten ist. Diese Regelungen stellen keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers dar.

7. Bei Verzögerung der Lieferfrist auf Wunsch des Bestellers ist seleon berechtigt, für jeden angefangenen Monat nach Lieferfrist Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Preises der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % zu berechnen, soweit der Besteller nicht einen geringeren Schaden nachweist.

§ 7 Gefahrübergang, Abnahme

1. Sobald die Lieferung das Werk verlässt, geht die Gefahr auf den Besteller über; dies gilt auch bei Teillieferungen oder bei Bestellungen, die die Montage bzw. weitere Zusatzleistungen enthalten. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, bestimmt sie den Gefahrübergang. Die Abnahme hat pünktlich zum Liefertermin zu erfolgen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Abnahme aufgrund unwesentlicher Mängel zu verweigern.

2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald er sich in Annahmeverzug befindet.


§ 8 Haftung bei Sachmängeln

1. Dem Besteller stehen Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bei erheblichen Mängeln der Lieferung zu. Alle mängelbehafteten Liefergegenstände oder Leistungen sind von seleon nach eigener Wahl unentgeltlich nachzubessern oder erneut zu liefern, vorausgesetzt, dass die Ursache der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Schreibt das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie längere Fristen vor, so gelten diese. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben hiervon unberührt.

3. Bei Mängeln muss der Besteller unverzüglich schriftlich oder per Telefax rügen.

4. Rügt der Besteller Mängel der Lieferung, ist der Besteller berechtigt, Zahlungen in einem Umfang zurückzubehalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen; dies setzt voraus, dass über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel bestehen kann. Der Besteller darf Zahlungen nicht zurückbehalten, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten Mängelrügen kann seleon die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt verlangen.

5. seleon muss zweimal Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gewährt werden.

6. Der Besteller ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu Rücktritt oder Minderung berechtigt.

7. Der Besteller hat keine Ansprüche wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Der Besteller ist nur insoweit zum Rückgriff gegen seleon gemäß § 478 BGB berechtigt, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Der Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen seleon gemäß § 478 Abs. 2 BGB wird durch vorstehende §8 entsprechend bestimmt.

9. Der Besteller hat keinen Schadensersatzanspruch gegen seleon wegen eines Sachmangels, es sei denn, der Mangel ist arglistig verschwiegen worden, eine Beschaffenheitsgarantie wurde nicht eingehalten, es kam zu Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder zu einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens seleon oder zu einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Besteller ist nicht zu weitergehenden bzw. anderen Mängelansprüchen berechtigt, die über § 8 hinausgehen.

10. seleon haftet nur zur Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, jedoch nicht über den Wert bzw. die Höhe des jeweiligen Vertrags hinaus. Dem Käufer steht kein Anspruch aus Folge-, Mangelfolge-, oder reinem Vermögensschaden zu.

§ 9 Immaterialgüterrechte, Rechtsmängel

1. seleon ist lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Lieferung frei von Immaterialgüterrechten Dritter („Schutzrechte“) verpflichtet. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von seleon erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet seleon gegenüber dem Besteller innerhalb der in § 8 Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:

1.1. seleon hat die Wahl, auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken, eine Änderung vorzunehmen, so dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder aber einen Austausch vorzunehmen. Ist dies für seleon zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu.

1.2. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs bemisst sich nach § 12.

1.3. seleon ist nur verpflichtet gemäß der vorstehenden Regelungen, soweit der Besteller seleon über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und seleon alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Besteller ist bei unterlassener weiterer Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung darstellt.

2. Der Besteller kann keinen Anspruch gelten machen, wenn und soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

3. Der Besteller hat ebenfalls keinen Anspruch, wenn und soweit eine Schutzrechtsverletzung verursacht wird durch

3.1. Vorgaben des Bestellers

3.2. eine von seleon nicht voraussehbare Anwendung

3.3. Veränderung der Lieferung durch den Besteller

3.4. Einsatz des Liefergegenstands zusammen mit nicht von seleon gelieferten Produkten

4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen hat der Besteller die in vorstehender Nr. 1.1. geregelten Ansprüche, im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 4, 5 und 9 entsprechend.

5. Für sonstige Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des § 8 entsprechend.

6. Dem Besteller stehen wegen eines Rechtsmangels keine weitergehenden bzw. anderen Rechte als in diesem § 9 geregelten Ansprüche gegen seleon bzw. seleons Erfüllungsgehilfen zu.

7. Der Besteller hat seleon von Ansprüchen Dritter in den Fällen von 3.1-3.4 freizustellen. 8. seleon haftet gemäß § 12.

§ 10 Softwarenutzung

1. Umfasst der Lieferumfang Software, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der gelieferten Software und der dazugehörenden Dokumente eingeräumt. Die Software ist allein auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand zu benutzen.

2. Die gelieferte Software darf von dem Besteller nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigt, überarbeitet, übersetzt oder von dem Objektcode in den Quellcode umgewandelt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, Angaben der seleon oder Herstellerangaben einschließlich Hinweise auf bestehende Schutzrechte an der Lieferung zu entfernen oder zu verändern, es sei denn, seleon stimmt dem ausdrücklich zu.

3. Im Übrigen behält sich seleon bzw. der Softwarehersteller alle Rechte an der Software und den Dokumenten einschließlich der Kopien vor. Der Besteller ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben.

§ 11 Unmöglichkeit

Ist die Lieferung für seleon unmöglich, kann der Besteller Schadensersatz verlangen, es sei denn, seleon hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung beschränkt, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers ist hingegen nicht beschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder soweit bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 12 Sonstige Schadensersatzansprüche, Verjährung

1. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

2. Ausgenommen sind zwingende Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Sowohl Schadensersatzansprüche, als auch Ansprüche im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr verjähren in 12 Monaten; bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Sind Erklärungen schriftlich abzugeben, so ist dies auch durch Telefax oder E-Mail möglich.

2. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist Erfüllungsort Sitz der seleon in Heilbronn.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn. seleon ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und seleon gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

 

B. SERVICE-, BERATUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFTRÄGE

Bestehen die von seleon zu erbringenden Leistungen aus Service-, Beratungs- und Entwicklungstätigkeiten („SBE“) für den Besteller, so finden folgende Bestimmungen Anwendung:

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen gelten ausschließlich im Zusammenhang mit SBE zwischen seleon und dem Besteller. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht von seleon anerkannt, wenn nach deren Erhalt kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

2. Soweit nicht anders vereinbart, kommt bei SBE durch seleon Dienstvertragsrecht zur Anwendung, d.h. seleon leistet SBE nach Aufwand und ohne Garantie eines bestimmten Ergebnisses bzw. Erfolges. seleon erbringt SBE nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik.

§ 2 Angebot und Annahme, Vergütung

1. Die jeweilige Entwicklungsphase bzw. der jeweilige Service- und Beratervertrag muss zwischen seleon und dem Besteller durch schriftliches Angebot und schriftliche Annahme vereinbart werden. Hierzu wird seleon dem Besteller rechtzeitig ein Angebot erstellen. Eine Verpflichtung, ein Angebot für die nächste Entwicklungsphase bzw. den nächsten Service- und Beratervertrag zu erstellen oder ein solches Angebot anzunehmen, besteht nicht.

2. Die Vergütung für SBE bemisst sich nach je nach Aufwand gemäß Vereinbarung.

§ 3 Zeitplan, Leistungsverantwortlichkeit

1. Für die Erbringung von SBE kann ein Zeitplan und ein gewünschter Endtermin für die Beendigung von SBE vereinbart werden.

2. Sind Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs von SBE angezeigt, können sowohl seleon als auch der Besteller die angezeigten Änderungen mit Begründung bei der jeweils anderen Partei beantragen. Die jeweils andere Partei hat hinsichtlich des Änderungsantrags entweder die Zustimmung oder aber Ablehnung mitzuteilen. Im Falle einer Ablehnung ist diese zu begründen. Einen Antrag auf Änderung hat der Besteller auf erstes Anfordern von seleon schriftlich zu bestätigen.

3. seleon wird dem Besteller den Aufwand für die Änderungen mitteilen, soweit diese vorhersehbar sind

§ 4 Schutzrechte und Freistellung

1. Das SBE-Ergebnis wird dem Besteller nach Abschluss des Vorhabens gemäß dem Angebot zur Verfügung gestellt.

2. Sämtliche Erfindungen, welche seleon und deren Arbeitnehmer während der Dauer dieses Vertrages in Bezug auf den Vertragsgegenstand tätigen, werden dem Besteller umgehend nach Meldung durch den Arbeitnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht und zur Übernahme angeboten. Der Besteller hat sich innerhalb von drei Monaten seit Anzeige durch seleon zu erklären, ob er die Rechte an der Erfindung zu übernehmen wünscht. seleon verpflichtet sich, bis zum Ablauf einer Äußerungsfirst des Bestellers von drei Monaten seit Anzeige durch seleon keine eigene Schutzrechtsanmeldung vorzunehmen und ihren Mitarbeitern dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen.

3. Der Besteller erstattet seleon einen angemessenen, im Einzelfall konkret zu vereinbarenden Anteil der Kosten für Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der Schutzrechte sowie bei Benutzung die gesetzliche Arbeitnehmererfindervergütung.

4. An sämtlichen Immaterialgüterrechten, insbesondere Patentrechten, Urheberrechten und Gebrauchsmusterrechten einschließlich sämtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten, die aus den von seleon und deren Arbeitnehmern während der Dauer des Vertrages in Bezug auf den Vertragsgegenstand getätigten Erfindungen entstehen, steht dem Besteller ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht unterlizenzierbares, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu, das alle Nutzungsarten, die für den Erfolg und das Erreichen des Zwecks des Vorhabens erforderlich sind, umfasst.

5. Werden bei der Durchführung des Vorhabens bereits vorhandene Schutz- oder Urheberrechte der seleon verwandt, und sind sie zur Verwertung des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses durch den Besteller notwendig, so erhält der Besteller daran ein gesondert zu vereinbarendes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht unterlizenzierbares, örtlich unbeschränktes entgeltliches Nutzungsrecht zu angemessenen Lizenzbedingungen, soweit keine anderweitigen Verpflichtungen der seleon entgegenstehen. Über die Einzelheiten werden seleon und der Besteller eine gesonderte Lösung verhandeln.

6. Der Besteller steht seleon dafür ein, dass die Leistung frei von Rechten Dritter ist, welche deren Nutzung durch seleon ausschließen, einschränken oder behindern. Der Besteller stellt seleon von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten einschließlich aller anfallenden Kosten auf erstes Anfordern frei.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung von SBE durch seleon nach Zeit- und Materialaufwand monatlich fällig.

2. Von seleon im Vorfeld des Vertrages angegebene Schätzpreise für im Rahmen von SBE benötigten Zeit- und Materialaufwand sind unverbindlich.

3. Rechnungen sind mit Erhalt ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach diesen 14 Tagen ist seleon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Haftung

1. seleon wird auf SBE alle Sorgfalt verwenden, die für eine sinnvolle Durchführung notwendig ist und wird sich um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses bemühen. Eine weitergehende Haftung sowie die Gewähr für die Erzielung des angestrebten Ergebnisses übernimmt seleon nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von seleon zurückzuführen sind, als auch für Personenschäden.

2. seleon haftet nicht dafür, dass das angestrebte Ergebnis industriell und kaufmännisch verwertet werden kann.

3. Der Besteller hat seleon von Ansprüchen Dritter frei zu stellen, es sei denn, die Schadensursache ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von seleon zurückzuführen.

4. Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchem Rechtsgrund- verjähren in 6 Monaten mit Abschluss der SBE.

5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gemäß diesem § 6 gelten auch im Fall der persönlichen Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von seleon.

§ 7 Kündigung

1. Der Besteller kann diesen Vertrag grundsätzlich jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Besteller mit sofortiger Wirkung, ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, so leistet der Besteller zusätzlich eine Zahlung von 10% der Vertragssumme bzw. des bis zur Zeit der Kündigung angefallenen Aufwands.

2. Der Besteller trägt die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bei seleon angefallenen und nicht mehr abwendbaren, durch diesen Vertrag bedingten Kosten. Alle Zahlungen einschließlich dieser Restabgeltung dürfen die Vergütung im Falle eines ungekündigten Vertrages nicht übersteigen.

3. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann der Vertrag über SBE von den Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch seleon ist insbesondere dann gegebenen, wenn der Besteller seine Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig gemäß Vereinbarung leistet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird oder der Besteller in Vermögensverfall gerät.

§ 8 Geheimhaltung

1. Der Besteller wird vertrauliche Informationen der seleon weder benutzen, noch Dritten mitteilen, noch auf sonstige Weise offenbaren. Für Zwecke dieser Regelung sind Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die die Informationen benötigen, und Rechtsberater, Prüfer und/oder sonstige Personen oder Körperschaften, mit einem gesetzlichen Recht oder einer Pflicht, solche vertrauliche Informationen zu erhalten, keine Dritten im Sinne dieser Regelung.

2. Als vertrauliche Information im Sinne von Nr. 1 gilt jegliche Information betreffend Waren, Dienstleistungen oder Kunden, Geschäfte, Konten, Finanzen oder vertraglichen Beziehungen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, Transaktionen oder Angelegenheiten der Kundin, die der Auftragnehmer bei Erfüllung des Vertrages erfährt; jegliche Informationen, die der Vereinbarung oder den Gegenstand der Vereinbarung betreffen und als vertraulich bezeichnet sind oder die nach ihrem Wesen vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind; Programme und Projektmaterialien und der Gegenstand sämtlicher Berichte, Empfehlungen, Ratschläge oder Tests, die gegeben oder durch den Besteller in Verbindung mit ihren Pflichten und der Vereinbarung durchgeführt wurden.

3. Der Besteller wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um unautorisierte Veröffentlichungen oder Offenbarungen vertraulicher Informationen oder Dokumente zu verhindern.

4. Der Besteller muss sicherstellen, dass seine Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Sub-Unternehmer vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung kennen und sich schriftlich persönlich dazu verpflichten, die Vertraulichkeits- und Nichtweitergabebestimmungen einzuhalten; seleon wird dem Besteller auf Anforderung eine Kopie zur Verfügung stellen.

§ 9 Sonstiges

1. Sind Erklärungen schriftlich abzugeben, so schließt dies Telefax als auch Email mit ein.

2. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist Erfüllungsort Sitz der seleon in Heilbronn.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn. seleon ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und seleon gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Stand: 01.08.2019

AGB