Am 12. August 2026 endet die 18-monatige Schonfrist der PPWR ((EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation) – ab diesem Zeitpunkt sind die ersten Pflichten der Verordnung verbindlich anzuwenden. Was bedeutet das konkret für Medizintechnikhersteller? In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie sich gezielt vorbereiten und bis zur Deadline alle relevanten Pflichten erfüllen können.

Umsetzung in drei Phasen

Während wir in unserem Übersichtsartikel zur PPWR alle wichtigen Pflichten aufzeigen, informieren wir in diesem Beitrag über deren Umsetzung. Für die meisten Medizintechnikhersteller lässt sich die Implementierung in drei Phasen einteilen, wie im untenstehenden Schaubild dargestellt.

 

In der ersten Phase bis August 2026 stehen insbesondere folgende Themen im Fokus:

Zuweisung von Rollen und Pflichten, Stoffbeschränkungen, die Identifikationskennzeichnung des Erzeugers, die Konformitätsbewertung mittels technischer Dokumentation sowie die erweiterten Herstellerpflichten.

Zwei Jahre später folgt die erste echte Produktanpassung, wenn die harmonisierten Kennzeichnungspflichten verbindlich werden.

Nach weiteren zwei Jahren greifen schließlich spezifische Ökodesign-Vorgaben für Verpackungen: Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Minimierung sowie Formatvorgaben müssen dann berücksichtigt werden.

Während für die erste Umsetzungsphase bereits eine solide Rechtssicherheit besteht, befinden sich für die späteren Phasen noch weitere Rechtsakte in der Ausarbeitung. Werfen wir also keinen Blick in die Glaskugel, sondern konzentrieren uns auf das, was jetzt sinnvoll und notwendig ist.

Der Projektplan zur Konformitätsherstellung

Zu Beginn gilt es, Ihre regulatorischen Rollen klar zu definieren und die daraus resultierenden Pflichten zu identifizieren. Dabei können durchaus mehrere Rollen gleichzeitig auf Sie zutreffen: So können Sie beispielsweise für Ihre Verkaufsverpackung sowohl Erzeuger als auch Hersteller sein, während bei Versandverpackungen gegebenenfalls Vertriebsgesellschaften oder Logistikdienstleister entsprechende Rollen übernehmen.

Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht für Pflichten, welche als Erzeuger und Hersteller in der ersten Implementierungsphase übernommen werden müssen:

 

Nutzen Sie den Projektstart, um sich einen strukturierten Überblick über die eingesetzten Verpackungsarten, deren Pflichten sowie den aktuellen Konformitätsstatus zu verschaffen. Parallel dazu sollten Informationssysteme und Prozesse so aufgestellt werden, dass sie eine zuverlässige Konformitätsnachverfolgung Ihrer Produkte ermöglichen.

Beispielsweise mag die Rückverfolgung der Materialkonformität heute noch mit manuellen Lösungen umsetzbar sein. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich steigen und künftig weitere Kennwerte berücksichtigt werden müssen. So sind unter anderem der Rezyklatgehalt, die Bewertung der Recyclingfähigkeit sowie das Verhältnis von Verpackungsvolumen zu Produktvolumen den Verpackungsstammdaten in Zukunft eindeutig zuzuordnen.

Unterstützung bei der Umsetzung

Sie haben diesen Artikel gelesen und stehen dennoch vor Herausforderungen bei der Umsetzung der PPWR?

Unsere Experten von seleon unterstützen Sie sowohl bei der Implementierung als auch durch Coachings und praxisnahe Vorlagen zur Selbsthilfe. Alle beschriebenen Ansätze finden sich in unserem Werkzeugkasten – und werden passgenau auf Ihre Situation zugeschnitten.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben und Auflistungen nicht den Anspruch der Vollständigkeit haben, ohne Gewähr sind und der reinen Information dienen.