Freiberuflich tätige Hebammen sind schon seit einiger Zeit dazu verpflichtet, Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe zu erfüllen, wenn sie Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Dies ist im § 134a SGB V festgelegt. Hier ist die Rede von einem Rahmenvertrag, der von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den einschlägigen Berufsverbänden der Hebammen geschlossen wird. Ohne diesen Vertrag sind Hebammen nicht als Leistungserbringer zugelassen.

Die Qualität der Hebammenhilfe soll Mindestanforderungen an Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen und verwaltungsunaufwendige Verfahren zum Nachweis der Erfüllung dieser Qualitätsanforderungen festlegen. Dabei sollen die Grundelemente eines zu implementierenden Qualitätsmanagementsystems für eine Einzelunternehmerin ohne Anbindung an eine Einrichtung umsetzbar, angemessen und notwendig sein.

Was bedeutet das nun für eine freiberuflich tätige Hebamme? Welche Prozesse und Verfahren muss sie für die Erfüllung der Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe befolgen? Da ist guter Rat teuer! Vor allen Dingen ist es ratsam, ein schlankes, aber gleichzeitig effektives Qualitätsmanagementsystem aufzubauen, mit dem die Hebamme umgehen und arbeiten kann. Der Aufwand für die Pflege des QM-Systems sollte gering gehalten werden. Nichts ist hinderlicher, als durch ausufernde Bürokratie von der täglichen Arbeit abgehalten zu werden.

Eine Möglichkeit wäre, ein QM-System nach der verbreitetsten Norm in diesem Bereich, der DIN EN ISO 9001, zu erstellen. Diese Norm fordert definierte Managementprozesse, Kernprozesse und Unterstützungsprozesse. Die Norm DIN EN 15524 bietet sich ebenso an. Diese ist speziell auf Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zugeschnitten und bildet mehrheitlich die Forderungen der DIN EN ISO 9001 ab.

In allen Fällen ist es wichtig, dass sich die Hebamme eine Art Qualitätspolitik oder Leitbild gibt und Qualitätsziele definiert. Sie ist auch dazu angehalten, das System in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen und zu optimieren. Dazu dienen zum Beispiel Jahresbewertungen oder Audits. Anforderungen an den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind zudem in den Normen enthalten wie auch Anforderungen im Umgang mit versichertenbezogenen Daten. Detailliertere Anforderungen sind dem Anhang 3a Qualitätsmanagement der Anlage zum Rahmenvertrag zu entnehmen.

Freiberuflich tätige Hebammen sind ebenso gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen vorzuhalten und zu pflegen. Dies sind einerseits Informationen über die Hebamme selbst als auch Informationen über verwendete Arbeitsmaterialien und Instrumente. Die Hebamme ist zur Dokumentation und Archivierung von Versicherteninformationen und zur Dokumentation des Versorgungsverlaufs verpflichtet.

Im Zuge der Dokumentation ihrer Aktivitäten sind freiberuflich tätige Hebammen ebenfalls dazu angehalten, Prozessdarstellungen für komplexe Aufgabenstellungen und Situationen, denen sie bei Ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind, zu erarbeiten. Fort- und Weiterbildungsaktivitäten für die freiberuflichen Hebammen stellen zudem einen nicht zu vernachlässigenden Punkt in der Aufzählung der Anforderungen dar.  

Laut Anhang 3b des Rahmenvertrags muss eine Hebamme einen Nachweis über den Beginn der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems führen. Diesen Nachweis muss sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie Vertragspartnerin geworden ist, erbringen. Dieser Nachweis kann auf vielfältige Weise geführt werden, zum Beispiel durch die Teilnahme an einer QM-Schulung, durch eine Bescheinigung der Einrichtungen, in der die Hebamme tätig ist, über einen Vertrag mit einem akkreditierten Personalzertifizierer oder mittels Dokumentation des Beginns der Überprüfung eines bereits eingeführten eigenen QM-Systems. Den Abschluss der Umsetzungsphase bilden entweder ein internes Audit durch eine Selbstbewertung oder ein zusätzliches externes Audit. Im Falle eines Audits muss der Nachweis der Einführung eines QM-Systems binnen 24 Monaten nach Ende einer sechsmonatigen Planungsphase erbracht werden, bei einem zusätzlichen externen Audit binnen 30 Monaten.

seleon kann auf eine langjährige Erfahrung in Planung, Umsetzung und Prüfung von unterschiedlichen QM-Systemen zurückblicken. Gerne führen wir auch für Sie ein QM-System ein, das den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht, welches sowohl schlank als auch leicht zu pflegen ist und so für Sie einen reellen Mehrwert hat. Sprechen Sie uns einfach an. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot!

 

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben und Auflistungen nicht den Anspruch der Vollständigkeit haben, ohne Gewähr sind und der reinen Information dienen.